Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Gültig ab dem 01.04.2020

 

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung unserer Apartments, Häuser und Wohnungen in 34346 Hann. Münden, Hauptstr.9, 34233 Fuldatal, Heideweg 20, 34125 Kassel, Spiekershäuserstr.60 und 34225 Baunatal, Reichenbergerstr, 5.

Vertragspartnerin ist Petra Wallbach, Hangarsteinstr.51 in 34130 Kassel.

 

2. Der Mietvertrag kommt zu Stande, wenn die Anbieterin die Buchungsanfrage des Mieters per E-Mail bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme) und der Mieter die AGBs zur Kenntnis genommen hat. Bei Übergabe der Schlüssel ist die Miete bar zu entrichten oder per Überweisungsbeleg auf das Konto der Anbieterin an zu weisen. Bei Nichtzahlung ist das Haus der Vermieter sofort zu verlassen.

 

3. Das Mietobjekt darf nur mit der im Vertrag bzw. Rechnung angegebenen Personenzahl belegt werden. Wird die Wohnung/Apartment von mehr als der zugelassenen Personenzahl bewohnt, so darf die Vermieterin ohne Ankündigung alle überzähligen Personen aus dem Haus und von ihrem Grundstück verweisen. Wird dieser Anordnung nicht innerhalb 3 Stunden ab der Verweisung Folge geleistet, so hat die Vermieterin das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu Kündigen und ohne weitere Ankündigung alle Personen des Grundstücks zu verweisen. Der Komplettpreis wird in einem solchen Fall nicht zurückerstattet.

 

4. Reklamationen können nur am Anreisetag berücksichtigt werden. Sollte etwas nicht in Ordnung sein, melden Sie sich bitte bei uns, wir besprechen dann die weitere Vorgehensweise. Die Wohnung/Apartment ist vom Mieter regelmäßig zu reinigen und besenrein zu verlassen.

(z.B.: das Abwaschen von Geschirr ist nicht Bestandteil der Endreinigung). Die über den Umfang der Endreinigung hinaus gehenden, für die Wiedervermietbarkeit notwendigen zusätzlichen Verschmutzungen (z.B. verdreckter eingebrannter Backofen) werden dem Mieter nachträglich je nach Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt.

Bei übermäßiger Verschmutzung werden dem Mieter die erhöhten Reinigungskosten in Rechnung gestellt, die Kosten hierfür liegen bei mindestens 50 €

 

Bei Verlassen / Auszug gilt:

-  Müll muss entsorgt werden

-  Geschirrspüler ist ausgeräumt /Geschirr ist sauber abgewaschen und eingeräumt

-  Möbel und andere Einrichtungsgegenstände sollten an ihrem ursprünglichen Platz / Standort stehen

-  Elektrische Geräte ausschalten

 

 

5. Die Mieter haben die Wohnungen, Zimmer, Küche, Bad, Flure, Balkone pfleglich zu behandeln. Sie sind zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr gilt Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf andere Bewohner, Nachbarn auch in dem Hauseingang, im Garten, auf dem Balkon, der Terrasse geboten. Radio, Fernseher – und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Es gilt für alle Räume ein Rauchverbot. Auch ein Rauchen aus dem offenen Fenster heraus ist nicht gestattet. Rauchen bitte auf den Balkonen, Terrassen und vorgesehenen Außenbereichen.  Tiere sind nicht erlaubt. Bei Zuwider-handlung kann die Vermieterin eine Reinigungspauschale von 250 € in Rechnung stellen. Die Vermieterin hat jederzeitiges Zutrittsrecht in die Zimmer, bzw. Wohnungen, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange der Mieter ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen.

 

6. Die Vermieterin ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z.B. a) höhere Gewalt oder andere von der Vermieterin nicht zu vertretenen Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. b) die Wohnung, Zimmer unter falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht wurden oder Trinkwasser in Kanistern über 5 Liter aus der Wohnung für die Baustelle abgezapft wird. c) die Wohnung, Zimmer zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird. d) die Vermieterin begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung, die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste, Nachbarn oder das Ansehen der Vermieterin in der Öffentlichkeit gefährdet.                                                                                  e) die Mieter die Wohnung, Zimmer verschmutzt oder beschädigt, gegen das Rauchverbot verstößt oder die Sicherheit der Wohnung oder das Eigentum der Vermieterin gefährdet.

 

7. Die Vermieterin hat den Mieter von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für alle Schäden, die er oder die mitreisenden Bewohner, Mitarbeiter oder Besucher in der Wohnung, den Zimmern am Inventar, oder im Haus und Garten, Hof der Vermieterin schuldhaft oder fahrlässig verursacht hat. Der Mieter, Bewohner ist verpflichtet, Schäden unverzüglich der Vermieterin anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auf andere Teile des Hauses auswirken können, wie z.B. Wasser- oder Feuerschäden.

 

8. Zahlt oder überweist der Mietende nicht bei Schlüsselübergabe kann die Vermieterin vom Vertrag sofort zurücktreten und Schadensersatz verlangen.

 

9. Eine Änderung der Ausstattung gegenüber den veröffentlichen Fotos bleibt der Vermieterin überlassen. Für Wertgegenstände haftet die Vermieterin nicht.

 

10. Möchte ein Mieter die Buchung vor Anreise kündigen muss dieses in schriftlicher Form geschehen Folgende Stornierungsgebühren werden fällig:                         

Stornierung bis 14 Tage vor Reisebeginn kostenfrei                                                         

Stornierung ab 7-14 Tage  30 %

Stornierung 2- 7 Tage vor Reisebeginn 50 %                                                     

Spätere Stornierung oder Nichtanreise 100 % der Mietkosten                              

Bei vorzeitiger Abreise werden die Mietkosten nur erstattet wenn eine Neuvermietung für den Zeitraum erfolgt. 

 

Eine eigenmächtige Verlängerung des Aufenthaltes über den vereinbarten Zeitraum hinaus ohne Einwilligung der Vermieterin ist unzulässig und erfüllt den Tatbestand des Hausfriedensbruchs gemäß § 123 StGB. Dieser wird ebenso wie ein Mietbetrug gemäß § 263 StGB bei der Polizei angezeigt. Bei einer eigenmächtigen Verlängerung des Aufenthaltes in der Wohnung bzw. des Apartments sowie bereits bei einmaliger Zahlungsversäumnis des fälligen Mietzinses, oder eines Teils, ist die Vermieterin sofort, ohne weitere Ankündigung und ohne eine Verpflichtung zur Aufbewahrung, der dort vorgefundenen Besitztümer die Zimmer, berechtigt, die Wohnung eigenmächtig zu räumen oder räumen zu lassen, sowie das Haustürschloss auf Kosten der Mieter auszutauschen. Wertgegenstände der Mieter kann die Vermieterin bis zur vollständigen Begleichung der Forderungen einbehalten. Begleicht der Mieter nicht innerhalb von 3 Tagen sämtliche ausstehenden Forderungen, ist die Vermieterin berechtigt, die Wertgegenstände der Mieter zu veräußern und den Erlös einzubehalten.

 

11. Die Wohnung, bzw. das Apartment wird dem Vermieter im sauberen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich der Vermieterin anzuzeigen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als einwandfrei übergeben.

 

12. Das Aufstellen bzw. Umstellen zusätzlicher Möbel in der Wohnung, im Haus oder Garten ist unzulässig. Dieses darf nur mit schriftlicher Genehmigung der Vermieterin geschehen. Nach Widerrechtlichem Aufstellen von Möbelstücken wird der Abtransport kostenpflichtig in Rechnung gestellt.

 

13. Der Anreisetag gilt als Miet-Tag und wird als solcher berechnet.

Anreise ab 16 Uhr, Abreise bis 10 Uhr.

 

14. WLAN wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Es besteht kein Anrecht auf WLAN z.B. bei technischen Störungen, Missbrauch usw.

 

15. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch die Nutzung des Internets entstehen (Verstoß gegen Gesetze, kostenpflichtiges Herunterladen usw.)

Das WLAN-Passwort darf keiner fremden Person, die nicht Mieter bzw. Bewohner der Wohnung ist und somit nicht bei dem Vermieter gemeldet ist, zur Verfügung gestellt werden! Sollte das Passwort an Fremde

weitergegeben werden kann das strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

 

16. Die Entnahme von Gegenständen aus der Wohnung ist nicht gestattet.

 

17. Es ist nicht gestattet fremde Personen, die nicht Mieter, bzw. Bewohner der Wohnung sind und somit nicht bei dem Vermieter gemeldet sind

zu Trink oder Feierlichkeiten auf das Grundstück einzuladen.

Ausnahme: die Vermieterin hat es schriftlich gestattet!

 

18. Die Haftung der Vermieterin beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel: Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im übrigem gelten die gesetzlichen Vorschriften

 

Gerichtsstandort ist Kassel

 

Corona Zusatz:  

Sämtliche allgemeingültigen Corona Regeln sind selbstverständlich in den Häusern, Wohnungen, Apartments und auf dem Grundstück einzuhalten!

Siehe aktuelle Infos der Bundesländer und der Bundesregierung.

Für den Fall einer Corona Infektion in einem Haus, Wohnung oder Apartment wird jegliche Regresspflicht gegenüber der Vermieterin ausgeschlossen.